Startseite › KampagnenunterlagenRussland
Es gibt keine wirksame unabhängige Kontrolle der zunehmend Zentralisierten Macht: Kein unabhängiges Parlament, keine unabhängigen Gerichte und keine von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommenen unabhängigen Medien. Dass die Arbeit in den verbleibenden kleinen Freiräumen gefährlich sein kann, zeigten nicht zuletzt die politischen Morde der MenschenrechtsverteidigerInnen.
Einschränkung der Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Insbesondere Ferseh- und Radiostationen sind in Russland staatlich kontrolliert und bieten unabhängiger Berichterstattung und Kommentierung praktisch keinen Raum. Oppositionelle Meinungen finden so keine Verbreitung. Unabhängige Informationen liefern nur wenige Zeitungen mit geringer Auflage und das Internet.
Keine unabhängigen Gerichte
Die Kontrolle staatlicher Gewalt durch eine unabhängige Justiz findet praktisch nicht statt.Umgekehrt wird die Justiz vielfach als verlängerter Arm der Macht wahrgenommen, die sie eigentlich kontrollieren müsste. Auch Staatsanwaltschaften und Gerichte versagen bei ihrer Aufgabe, Menschenrechte zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Straflosigkeit auch in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen gehört in der Russischen Föderation noch zum Alltag. Wiederholt hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass der russische Staat die Menschenrechte dadurch verletzt, dass die Justiz die Täter unzureichend verfolgt.
Rassismus und Rechtsextremismus
Seit vielen Jahren muss sich amnesty international mit Rassismus und Rechtsextremusmus in der Russischen Föderation befassen, die sich u.a. gegen nicht slawisch aussehende Studierende und den aus den südlichen Republiken der früheren UdSSR zugewanderten Arbeitsmigranten richtet. Daneben richtet sich die Gewalt gegen Menschen, die sich für die Menschenrechte und gegen rechtsextreme Gewalt engagieren.
Nordkaukasus: Nach wie vor schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
Nach den zwei Kriegen in Tschetschenien, in deren Umfeld praktisch jede Familie der kleinen Republik im Norkaukasus Angehörige durch willkkürliche Tötungen, Folter und Verschwindenlassen" verlor, hat sich die Lage dort nur scheinbar beruhigt. Wer Kritik an den Maßnahmen der Regierung äußert, droht weiter in inoffiziellen Gefängnissen zu "verschwinden" und dort Opfer von Folter und Mord zu werden. Die dafür Verantwortlichen gehen nach wie vor straffrei aus.
In Russland gehört Folter im Polizeigewahrsam und in Haftanstalten zum Alltag. Nicht nur in den
Republiken des Nordkaukasus ist die Praxis, Verdächtige unter Folter und Misshandlungen dazu zu
veranlassen, falsche Geständnisse zu unterschreiben, weit verbreitet. Widerrufen sie später ihre
Geständnisse, wird den Foltervorwürfen nur selten nachgegangen. Aber auch als Strafgefangene/r kann
man in russischen Gefängnissen nicht sicher vor Folter sein. Auch in diesen Fällen bleiben die Täter
allzu oft straflos.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Bereits die Sowjetunion hatte die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen im Jahr 1987 ratifiziert.
Das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention ist von der Russischen Föderation bislang nicht
ratifiziert worden. Auf europäischer Ebene hat die Russische Föderation die am 11. November 1987
verabschiedete Antifolterkonvention am 5. Mai 1998 ratifiziert. Auch im nationalen Recht ist die Lage
eindeutig. Nach der russischen Verfassung ist Folter verboten und auch das Strafgesetzbuch verbietet
Folter als strafbare Handlung. Im „Universal Periodic Review“-Verfahren vor dem UN-
Menschenrechtsrat, in dem die Russische Föderation im Februar 2009 ihren Bericht zur
Menschenrechtslage abgegeben hat, hat die russische Regierung eingeräumt, dass es im Jahr 2007
1.300 Anzeigen wegen Folter gegeben habe. Im gleichen Jahr seien 21 Ermittlungsverfahren gegen
Strafvollzugsbeamte wegen des „Missbrauchs von Macht“ durchgeführt worden. Unter ihnen seien auch
solche wegen des illegalen Gebrauchs von körperlicher Gewalt sowie von Fesselungspraktiken gewesen.
Nach den Angaben unabhängiger Nichtregierungsorganisationen in ihrem Bericht an den
Menschenrechtsrat nehmen in Russland Proteste gegen Übergriffe in Haft zu. Die Organisationen
beklagen, dass Folter in der Regel straflos bleibt und auch in Fällen erwiesener Folter keine
Kompensationen geleistet werden.
Nach den Erkenntnissen von Amnesty International werden in russischen Gefängnissen in jedem Jahr
Hunderte von Menschen Opfer von Folter und Misshandlungen. Dazu kommt es unmittelbar nach einer
Festnahme, in Untersuchungshaft und in Strafhaft. Zwar hat Russland – nicht zuletzt aufgrund der
anhaltenden internationalen Kritik – schon vor einiger Zeit Maßnahmen ergriffen, um Folter und
Misshandlungen zu unterbinden: Auch in der Russischen Föderation gilt, dass die Verwertung von
Beweisen, die auf unrechtmäßige Weise erlangt worden sind, in Strafprozessen unzulässig ist. Die Zahl
von Besuchserlaubnissen für Menschenrechtsbeauftragte und Nichtregierungsorganisationen in den
Haftanstalten hat sich leicht erhöht. Seit 2008 ist ein Gesetz in Kraft, nach dem unabhängige
öffentliche Kommissionen Zugang zu Haftanstalten erhalten können. Es bleibt abzuwarten, ob dieses
Gesetz dazu beitragen kann, Folter und Misshandlungen zurückzudrängen.
Die russische Gesellschaft ist mit hoher Kriminalität konfrontiert: Dies ist eine gewaltige
Herausforderung für die Polizei, die nicht gut ausgestattet ist, um mit den Schwierigkeiten fertig zu
werden, und zudem in einem Klima allgemeiner Korruption arbeitet. Darüber hinaus hängen
Beförderungen stark von der Anzahl gelöster Fälle ab. Der Einsatz von Folter zur Erzwingung von
„Geständnissen“ führt schneller zur Erledigung laufenderVerfahren als zeitraubende Ermittlungen.
Diese Probleme werden von den russischen Behörden selbst zwar erkannt, an wirklich wirksamen
Gegenmaßnahmen fehlt es jedoch.
FOLTERPRAKTIKEN
Nach Angaben von Opfern verfügen die für Verhöre zuständigen Ordnungskräfte auf Polizeiwachen
nicht selten über eine ganze Sammlung von Materialien, die Folterungen dienen: Stricke, Elektrokabel,
Knüppel, Handschellen, Säcke, Decken, Gasmasken. Nach dem Bericht des
Menschenrechtsbeauftragten der Russischen Föderation, Wladimir Lukin, sind die meisten Menschen,
die Opfer von Gewalt durch die Ordnungskräfte werden, „Personen im Zustand der Betrunkenheit,
Jugendliche und junge Erwachsene sowie Personen ‚nicht slawischer Erscheinung‘“.
Eine oft angewandte Taktik besteht zum Beispiel darin, Untersuchungshäftlinge in „Quarantäne“ zu
setzen und ihnen bis zu einer Woche jeglichen Zugang zu BesucherInnen zu verweigern, um damit
Folterspuren zu verwischen. Immer wieder werden Untersuchungshäftlinge auch vorübergehend in
reguläre Gefängnisse gebracht, wo ihnen Strafhäftlinge teils durch schwerste Misshandlungen
„Geständnisse“ abpressen, um dadurch Privilegien von der Gefängnisleitung zu erhalten. Häufige
Verlegungen der Beschuldigten machen es für AnwältInnen und Familien außerdem sehr schwierig, den
Kontakt mit ihnen aufrecht zu halten.
KONFLIKTHERD NORDKAUKASUS
Was für die Russische Föderation im Allgemeinen gilt, gilt für den Nordkaukasus im Besonderen. Die
Region besteht aus den Teilrepubliken Dagestan, Tschetschenien, Inguschetien, Nordossetien,
Kabardino-Balkarien, Karatschai-Tscherkessien und Adygien sowie aus den Gebieten und Regionen
Stawropol, Krasnodar und Rostow. Amnesty International erhält von dort immer wieder Berichte über
schwere Menschenrechtsverletzungen wie Entführungen und „Verschwindenlassen“, willkürliche
Inhaftierungen, Folterungen auch an inoffiziellen Haftorten und extralegale Hinrichtungen.
Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen basieren nicht selten auf erzwungenen
„Geständnissen“.
Seit Jahren weist amnesty international darauf hin, wie gefährlich die Menschenrechtsarbeit in Russland und vor allem inden Republiken des Nordkaukasus ist. MenschenrechtsverteidigerInnen werden nicht wirksam geschützt.
Mit Bestürzung reagierte Amnesty International auf die Morde an Sarema Sadulajewa und ihrem Ehemann Alik Dschabrailow in Tschetschenien. Amnesty forderte die Bundesregierung auf, der russischen Regierung unmissverständlich deutlich zu machen, dass die Morde an Menschenrechtlern und Journalisten ein Ende haben müssen. Sowohl die russischen als auch die tschetschenischen Behörden haben in den letzten Jahren Morde an Menschenrechtsverteidigern nicht aufgeklärt. Das ist ein starker Hinweis darauf, dass diese Verbrechen zumindest einfach hingenommen werden.
Wir trauern um unsere Freundinnen und Freunde, unsere Kolleginnen und Kollegen, von denen hier nicht alle genannt werden können:
Plakat Politische Morde in Russland
Artikel im Westf.Anzeiger 17.07.09
Westf.Anzeiger 17.07.09Estemirowa-Kämpferin für Menschenrechte
Am 7. Oktober jährte sich zum dritten Mal der Tag der Ermordung der
russischen Journalistin und Menschenrechtsaktivistin Anna Politkowskaja.Zum Gedenken führte die ai-Gruppe Hamm am 29. Oktober 2009 eine Lesung aus ihren Texten durch. :
Plakat zur Lesung Politkowskaja
Brutaler Angriff auf Menschenrechtler Vadim Karastelev. 3. März 2010 - Amnesty International hat die russischen Behörden aufgefordert, einen brutalen Angriff auf einen Menschenrechtsaktivisten zu untersuchen, der sich öffentlich für eine Reform der Polizei und gegen die Korruption eingesetzt hat.